Bei Beratungen in unserem Büro kehren einige grundlegende Fragen immer wieder. Daher haben wir hier die Antworten noch einmal zusammengefasst. Bitte klicken Sie auf das Plus-Zeichen, um den Abschnitt zu öffnen. Die Liste wird über die Zeit immer mehr wachsen, wenn wir Themen aus dem Beratungsalltag sammeln.

Wer regelmäßig in einer Organisation ehrenamtlich für andere aktiv ist, hat erst einmal einen gesetzlichen Versicherungsschutz. Dieser ist kostenlos. Damit werden jedoch nicht alle möglichen Probleme abgedeckt. Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren, sollten Sie immer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung haben, wenn Sie noch berufstätig sind, sowie eine private Haftpflichtversicherung. Medizinische Behandlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie sich aus einer eindeutig ehrenamtlichen Tätigkeit ergeben. Bei den privaten Krankenkassen muss man das separat klären. Viele Organisationen haben für Haftungsfragen eine so genannte Gruppenversicherung, die alle Haftungsschäden aus der Tätigkeit übernimmt. Auch das ist vorab mit der Organisation zu prüfen.

Der immer noch aktuelle Stand der gesetzlichen Unfallversicherung stammt aus 2005 und ist in einer Broschüre der Bundesregierung dokumentiert. Zusammen gefasst hat die rechtliche Lage in ausführlicher Form die Verbraucherzentrale.

Zuerst sollten Sie sich klar darüber werden, mit welchen Zielgruppen Sie gerne zu tun haben möchten. Manche haben eher Vorbehalte im Umgang mit Kindern oder Jugendlichen, andere mit SeniorInnen oder Kranken. Andere wiederum möchten keinen emotionalen Kontakt oder soziale Verantwortung, andere Menschen suchen wieder genau das. So grenzen Sie die Zielgruppen genauer ein.

Die zweite Frage ist die nach Kenntnissen und Fähigkeiten. Die können einmal aus dem beruflichen Umfeld stammen oder aus der Beschäftigung mit speziellen Themen. Zum Beispiel Holzbearbeitung, Elektro, aber auch Musik oder Bildung. Gerade an dieser Stelle ist die eigene Sicht sehr subjektiv und man ist sich auf Anhieb seiner Talente gar nicht bewusst. Gehen Sie in Gedanken ihren Beruf durch, und das, was Sie in Ihrer Freizeit am meisten beschäftigt.

Mit den Zielgruppen und ihren Vorkenntnissen können Sie mögliche ehrenamtliche Angebote schon vorsortieren und in unseren Angeboten gezielter suchen. Es kann jedoch genau so hilfreich sein, sich einmal in ganz anderen Umgebungen umzusehen und neue persönliche Möglichkeiten zu entdecken.

Ehrenamt ist eine freiwillige und unbezahlte Tätigkeit. Sie unterliegt deshalb keinem Vertragsrecht oder sonstigen rechtlichen Bindungen. Auch die Zeiteinteilung ist Sache der Vereinbarung. Manche ehrenamtliche Tätigkeit muss in einem bestimmten Zeitfenster geleistet werden, gerade wenn man in Organisationen oder Teams eingebunden ist. Dagegen können zum Beispiel Besuche bei SeniorInnen oder handwerkliche Leistungen meist nach eigenem Gutdünken geplant werden. Am Ende zählen die Vereinbarungen mit der jeweiligen Organisation. Fairness ist immer gefordert, denn man übernimmt ja oft eingeplante Aufgaben oder Zuständigkeiten, auf die sich KollegInnen verlassen.

Ganz ins Detail geht es in dieser Seite, die kaum Fragen übrig lässt. Wenn man sich von den Paragrafenzeichen nicht abschrecken lässt.

Ihr freiwilliges Engagement richtet sich nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten und individuellen Interessen. Es gibt Freiwillige, die nur einmal im Jahr an der Kaffeetheke des Kindergartenfestes helfen. Andere begleiten einen Bewohner eines Altenheimes bis zu dessen Tod oder sie besuchen über Jahre hinweg an Krebs erkrankte Frauen einer Klinik. Einmalig, kurz-, mittel-, langfristig oder für die Dauer eines Projektes – wichtig ist, dass Sie sich mit den Verantwortlichen der Einrichtung oder der Organisation absprechen. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Engagement beenden wollen. Das sollten Sie frühzeitig bekannt geben, bitte auch dem Marktplatz Ehrenamt, wenn wir Sie dorthin vermittelt haben.

Ehrenamt muss keine Sache von Jahren sein. Gerade für ein nur gelegentliches oder kurzzeitiges Engagement empfehlen sich in Paderborn Initiativen wie Broadwood oder die Zeitspende. Dazu kann Sie der Marktplatz Ehrenamt genauer beraten, oder Sie wenden sich direkt an die Ansprechpartner dort.

Bei ehrenamtlichen Aufgaben denkt man oft zuerst an Tätigkeiten in Altenheimen oder Krankenhäusern. Nicht jeder möchte mit Krankheit, Gebrechen oder gar Tod konfrontiert werden, was durchaus verständlich ist. Ehrenamt ist aber mehr als nur rein soziale Arbeit. Ehrenamt findet sich sogar fast mehr in nicht speziell sozialen Bereichen. Beste Beispiele sind die Freiwillige Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder Sportvereine. Aber es gibt noch viele weitere Bereiche, in denen eher handwerkliche oder technische Fertigkeiten gefragt sind. Das beginnt bei Aufgaben in Kindergärten mit handwerklichen Leistungen, in der sogenannten Quartiersarbeit, wo Nachbarschaftshilfe geleistet wird, oder bei der Hausaufgabenbetreuung. Gerade in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kann man seine Lebenserfahrung oder seine beruflichen Qualifikationen einbringen, ohne mit negativen Aspekten des Lebens in zu engen Kontakt zu kommen. Deshalb gibt es in unseren Angeboten auch solche Zielbereiche.

Nur dort, wo der Gesetzgeber es so vorschreibt. So dürfte ein ehrenamtlicher Hausmeister in einem Kindergarten nichts an der Elektrik oder der Heizungsanlage machen. Weil das laut Vorschriften ausgebildeten Fachkräften vorbehalten ist. Fast immer bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein so genanntes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Das kann man relativ formlos und unkompliziert beantragen, meistens haben die Einrichtungen die Formulare schon in der Schublade. Zudem ist dieses Führungszeugnis für Ehrenamtliche kostenlos, oder wird von der Einrichtung bezahlt.

Ansonsten erfordert Ehrenamt keine Ausbildung, obwohl sie in manchen Fällen hilfreich ist. Ein ehemaliger Lehrer oder eine frühere Lehrerin ist natürlich für Nachhilfe oder Hausaufgaben-Betreuung bestens geeignet, ein Fußballtrainer sollte schon das Spiel beherrschen und im optimalen Fall einen Trainerschein haben. Wenn er nicht sogar in der Beschreibung des Angebotes explizit gefordert wird. Gibt es spezielle Anforderungen an Ausbildungen, steht das immer in den Details zum Angebot. Aber das sind eher Ausnahmen als die Regel.

Grundsätzlich nein. Ehrenamt ist immer eine freiwillige Sache, wäre sie bezahlt, wäre es kein Ehrenamt mehr. Zwar gibt es Fälle, in denen die Einrichtungen Fahrgeld oder Parkgebühren erstatten, das ist jedoch Entgegenkommen der Einrichtung, keine Pflicht.  Zwar gibt es Kommunen, in denen ehrenamtliches Engagement ab einer bestimmten Stundenzahl mit einer Pauschale belohnt wird, das entspricht aber nicht dem Sinn des Ehrenamtes.

Ansonsten gilt: #ehrenamtistehrensache